Der Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieher*in befähigt Sie dazu, in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche verantwortliche Positionen zu übernehmen. Sie können beispielsweise als pädagogische Fachkraft  in einer Kindertagesstätte als Einrichtungsleitung oder auch als Gruppenleitung tätig sein.  Zudem verfügen Erzieher*innen über die Fachhochschulreife, die bundesweit die Eintrittskarte für ein Fachhochschulstudium ist. In Niedersachsen ausgebildete Erzieher*innen können an allen niedersächsischen Hochschulen studieren.

Tipp: Sie haben bereits eine andere Ausbildung und möchten Erzieher*in werden? Das Nds. Kultusministerium hat eine Broschüre zu Möglichkeiten des Quereinstiegs in die Ausbildung zur Erzieher*in veröffentlicht.

Der Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieher*in befähigt Sie dazu, in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche verantwortliche Positionen zu übernehmen. Sie können beispielsweise als pädagogische Fachkraft  in einer Kindertagesstätte als Einrichtungsleitung oder auch als Gruppenleitung tätig sein.  Zudem verfügen Erzieher*innen über die Fachhochschulreife, die bundesweit die Eintrittskarte für ein Fachhochschulstudium ist. In Niedersachsen ausgebildete Erzieher*innen können an allen niedersächsischen Hochschulen studieren.

Tipp: Sie haben bereits eine andere Ausbildung und möchten Erzieher*in werden? Das Nds. Kultusministerium hat eine Broschüre zu Möglichkeiten des Quereinstiegs in die Ausbildung zur Erzieher*in veröffentlicht.

Auf jeden Fall benötigen Sie mindestens einen Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss. Auch durch eine abgeschlossene Berufsausbildung kann man unter Umständen einen gleichwertigen Abschluss erlangen (ob Ihr Ausbildungsabschluss diesen Bildungsabschluss beinhaltet, können Sie Ihrem Abschlusszeugnis entnehmen).

Tipp: Sie erfüllen diese Zugangsvoraussetzung noch nicht? Es gibt Wege, um diese zu erreichen.

Zusätzlich benötigen Sie den Abschluss Sozialpädagogische Assistent*in mit mindestens einer Note 3 in den Fächern

  • Deutsch
  • Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
  • Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

Tipp: Sie sind Sozialassistent*in (Sozialpädagogische Assistent*in), erfüllen den Notendurchschnitt in diesen Fächern aber nicht? Es gibt Wege, um den Zugang zur Erzieher*innenausbildung doch noch zu erreichen.

Ebenfalls direkt zur Erzieher*in-Ausbildung zugelassen sind:

  • Menschen mit Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums oder des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Sozialpädagogik). Bei beiden Abschlüssen benötigen Sie mindestens 600 Stunden Erfahrung im sozialpädagogischen Bereich (durch die Hochschule/Schule begleitet) in Form von Praktika oder eine einjährige Vollzeittätigkeit mit pädagogischem Schwerpunkt. Zivildienst oder Freiwilliges Soziales Jahr können unter Umständen als praktische Erfahrung angerechnet werden, wenn sie einen pädagogischen Schwerpunkt hatten.
  • Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*in,  Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in, Ergotherapeut*in, Logopäd*in, Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger*in, Hebammen, Pflegepädagog*innen, Gesundheits- und Sozialmanager*innen, Sporttherapeut*innen, Bewegungspädagog*innen. Auch diese Personen müssen einen von einer Fachschule Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Stunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht haben oder mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt haben.

Siehe hierzu: Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Tipp:  In dieser Broschüre des Nds. Kultusministeriums finden Sie Informationen zu Möglichkeiten des Quereinstiegs in die Ausbildung.

In Vollzeit: 2 Jahre

In Teilzeit: in der Regel 3,5 Jahre

Die Länge der Ausbildung kann sich je nach Fachschule unterscheiden. Die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit ist an vielen Fachschulen in Niedersachsen möglich. Bei den einzelnen Schulen erhalten Sie Auskunft darüber, ob sie Teilzeit-Klassen anbieten werden. Es ist sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig, während der Teilzeitausbildung einer Berufstätigkeit im sozialen Bereich nachzugehen.

In Niedersachsen gibt es unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, sowohl den Berufsabschluss Erzieher*in als auch den Berufsabschluss Sozialpädagogische Assistenz über eine Nichtschülerprüfung zu erreichen.

Ausbildungsbeginn:
In den meisten Fällen beginnen die Ausbildungen zum August jeden Jahres. Vereinzelt können aber auch im Februar Ausbildungsgänge beginnen. Informieren Sie sich bitte direkt bei den Fachschulen für Sozialpädagogik.

Anmeldeschluss für den Ausbildungsbeginn im August ist in der Regel Ende Februar. Bitte informieren Sie sich auch in diesem Fall direkt bei den Fachschulen.

Die Ausbildung findet an einer Fachschule für Sozialpädagogik statt. In der Liste aller Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen finden Sie ab Seite 191 die Kontaktdaten der einzelnen Fachschulen.

Neben dem schulischen Teil beinhaltet die Ausbildung auch praktische Anteile. Die Erfahrungen in den Praxisphasen haben für die Ausbildung eine sehr große Bedeutung. Die Praxisphasen finden in geeigneten Einrichtungen statt und umfassen insgesamt mindestens 600 Zeitstunden. Die Einteilung der Praxisphasen während der Ausbildung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachschule für Sozialpädagogik.

Siehe hierzu: Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)

 Für Wissenswertes zur praktischen Ausbildung klicken Sie bitte hier.

Schulkosten:
An öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik wird kein Schulgeld für den Besuch erhoben, in Berufsfachschulen in freier Trägerschaft dagegen schon. Informieren Sie sich über die Höhe des jeweiligen Schulgeldes bitte direkt bei den jeweiligen Fachschulen in freier Trägerschaft. Wenn Sie eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieher*in aufnehmen wollen, müssen Sie mindestens 10h/Woche in einer Kita beschäftigt werden. Sie können beim Land Niedersachsen (Regionale Landesämter für  Schule und Bildung) das monatliche Schulgeld und einen monatlichen Ausbildungszuschuss von 150€ beantragen.

 

Lebensunterhalt:
Während der Ausbildung kann unter Umständen BAföG bezogen werden. Um zu erfahren, ob eine individuelle Förderung durch BAföG für Sie möglich wäre, informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Kommunalen Ausbildungsamt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Finanzierung der Ausbildung.

Schulkosten:
An öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik wird kein Schulgeld für den Besuch erhoben, in Berufsfachschulen in freier Trägerschaft dagegen schon. Informieren Sie sich über die Höhe des jeweiligen Schulgeldes bitte direkt bei den jeweiligen Fachschulen in freier Trägerschaft. Wenn Sie eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieher*in aufnehmen wollen, müssen Sie mindestens 10h/Woche in einer Kita beschäftigt werden. Sie können beim Land Niedersachsen (Regionales Landesamt Schule und Bildung) das monatliche Schulgeld und einen monatlichen Ausbildungszuschuss von 150€ beantragen.

 

Lebensunterhalt:
Während der Ausbildung kann unter Umständen BAföG bezogen werden. Um zu erfahren, ob eine individuelle Förderung durch BAföG für Sie möglich wäre, informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Kommunalen Ausbildungsamt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Finanzierung der Ausbildung.

Schulkosten:
An öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik wird kein Schulgeld für den Besuch erhoben, in Berufsfachschulen in freier Trägerschaft dagegen schon. Informieren Sie sich über die Höhe des jeweiligen Schulgeldes bitte direkt bei den jeweiligen Fachschulen in freier Trägerschaft. Wenn Sie eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieher*in aufnehmen wollen, müssen Sie mindestens 10h/Woche in einer Kita beschäftigt werden. Sie können beim Land Niedersachsen (Regionales Landesamt Schule und Bildung) das monatliche Schulgeld und einen monatlichen Ausbildungszuschuss von 150€ beantragen.

 

Lebensunterhalt:
Während der Ausbildung kann unter Umständen BAföG bezogen werden. Um zu erfahren, ob eine individuelle Förderung durch BAföG für Sie möglich wäre, informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Kommunalen Ausbildungsamt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Finanzierung der Ausbildung.

Um als Sozialpädagogische Assistent*in die Zugangsvoraussetzung zur Erzieher*innenausbildung zu erfüllen, benötigen Sie mindestens die Note 3 in den Fächern

  • Deutsch
  • Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
  • Berufsbezogener Lernbereich – Praxis

Die Fachschule Sozialpädagogik, an der man seine Ausbildung absolvieren möchte, kann nach einem Gespräch darüber entscheiden, ob trotz der nicht ausreichenden Noten die Erzieher*innenausbildung begonnen werden darf. Um in dem Gespräch davon zu überzeugen, dass man seine Stärken in den Themenfeldern ausgebaut hat und die nötige Eignung für die Ausbildung zur Erzieher*in nun erworben hat, empfiehlt es sich, entweder ein Jahr (begleitete) Praxiserfahrung zu sammeln oder die Fachoberschule Gesundheit und Soziales- Schwerpunkt Soziales zu absolvieren.

Es besteht keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass ein solches Gespräch von Seiten der Fachschule Sozialpädagogik ermöglicht wird.

Nähere Informationen zur bestmöglichen Vorbereitung auf solch ein Gespräch erfragen Sie bitte bei der Fachschule Sozialpädagogik, an der Sie Ihre Ausbildung zur Erzieher*in beginnen möchten.