Der Abschluss zur Sozialpädagogischen Assistenz kann in Niedersachsen über eine Nichtschülerprüfung erworben werden, wenn man die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Für den Abschluss als Erzieher*in gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer Nichtschülerprüfung. Das regionale Landesamt Schule und Bildung kann Personen zu Abschlussprüfungen zulassen, obwohl diese den jeweiligen Bildungsgang nur teilweise oder gar nicht besucht haben.

Diesen Weg empfehlen wir jedoch nur einer sehr kleinen und eingeschränkten Personengruppe, nämlich Menschen mit Berufs- und Lebenserfahrung, die bereits seit mehreren Jahren im pädagogischen Bereich tätig sind oder es lange Zeit waren, also theoretisches Wissen und praktische Handlungskompetenz im pädagogischen Bereich erworben haben, ohne über einen entsprechenden Abschluss zu verfügen. Diese Personen sollten es gewohnt sein, sich selbständig Wissen anzueignen und sich gut selbst zu organisieren. Zudem sollen sie frei von Prüfungsangst sein!

Achtung: Wer 2x durch die Prüfung fällt, bekommt keine weitere Chance auf eine Sozialpädagogische Assistenz- oder Erzieherausbildung im Bundesland Niedersachsen.

(§ 19-21 BbSVO, S. 9)
Sie müssen die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung
– zur Sozialpädagogische Assistentin/Assistenten
– zur Erzieherin/zum Erzieher
erfüllen und den Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten erbringen, die dem Ziel des Bildungsganges entsprechen.

Als Nachweise gelten:

Eine mindestens 3-jährige einschlägige praktische Tätigkeit in einer oder verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen in Vollzeit (bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich die geforderte praktische Erfahrung entsprechend der geleisteten Stundenzahl)
und theoretische Kenntnisse, die erwarten lassen, dass man sämtliche Inhalte der Bildungsgänge kennt. Dies lässt sich belegen durch z.B. Fortbildungen, einschlägige Ausbildungen, die Beschäftigung mit Fachliteratur und deren praktische Anwendung im Rahmen der Berufstätigkeit.

Den Antrag auf Zulassung und dazugehörige Informationen erhalten Sie vom Regionalen Landesamt Schule und Bildung.

Der Antrag soll jeweils bis zum 01.12. eines Jahres für die Prüfung im folgenden Jahr vollständig beim Regionalen Landesamt Schule und Bildung eingereicht werden.

Die Prüfungen finden im Rahmen der Abschlussprüfungen der jeweiligen Schule statt (meist im Zeitraum März bis Juni).

Dem Antrag beizufügen sind:

  1. Tabellarischer Lebenslauf,
  2. Kopie des Zeugnisses über den erreichten Schulabschluss,
  3. ggf. Nachweise über bereits abgeschlossene Berufsausbildungen (Kopien des Abschlusszeugnisses der Berufsschule und des Prüfungszeugnisses),
  4. Nachweise über die mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in einer oder verschiedenen geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen (Zeugnisse bzw. Zwischenzeugnisse, aus denen auch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hervorgeht),
  5. Nachweise über evtl. besuchte geeignete Fort- und Weiterbildungen,
  6. Nachweis über ein geführtes Beratungsgespräch an einer Berufsfachschule Sozialassistent/in- Schwerpunkt Sozialpädagogik (für die Prüfung zum/zur Sozialassistent/in) oder einer Fachschule Sozialpädagogik (für die Prüfung zum/zur Erzieher/in),
  7. Angaben dazu, wie die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung erfolgt.

Die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung kann individuell oder im Rahmen eines in der Regel ein- oder zweijährigen Vorbereitungskurses erfolgen. Eine Förderung solcher Kurse über die Bundesagentur für Arbeit/die Jobcenter ist möglich. Über die Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit können Bildungsanbieter für Vorbereitungskurse gefunden werden, die über einen Bildungsgutschein finanziert werden können.

Geben Sie im Bereich „Kursnet“ der Datenbank folgendes ein:

→ in das Feld „Suchbegriff“: „staatlich anerkannter Erzieher“ oder „sozialpädagogischer Assistent“ (oder die alte Bezeichnung: „Sozialassistent“)

→ in des Feld „Veranstaltungsort“ den gewünschten Ort

(Es gibt leider keine Garantie dafür, dass alle Bildungsanbieter in der Suchmaske angezeigt werden)

Die Prüfungsinhalte bei der Nichtschülerprüfung sind identisch mit den Prüfungsinhalten nach dem regulären Unterrichtsbesuch der

– Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistent/in (für die Prüfung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in)

– Fachschule Sozialpädagogik (für die Prüfung zum/zur Erzieher/in)

Achtung: Es gibt bei der Nichtschülerprüfung keine Chance auf Wiederholung einzelner Prüfungsinhalte. Fällt die geprüfte Person bei einer Teilprüfung durch, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden!

Das Regionale Landesamt Bildung und Schule beauftragt  je nach Abschlussziel eine Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Assistent oder eine Fachschule Sozialpädagogik in der Nähe des Wohnortes der zu prüfenden Person damit, die Prüfungen durchzuführen.

Eine Nichtschülerprüfung darf nicht eher abgelegt werden, als dies bei Besuch des regulären Bildungsganges möglich gewesen wäre.
Bei Nichtbestehen eines der Prüfungsteile gilt die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“. Die Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin einmal wiederholt werden, dabei sind alle Prüfungsleistungen neu zu erbringen. Bei wiederholtem Nichtbestehen kann in Niedersachsen anschließend keine reguläre Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten oder zur Erzieherin/zum Erzieher im Rahmen der Vollzeit- oder Teilzeitausbildung stattfinden!

Werden die Prüfungen an der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Assistent erfolgreich bestanden, erlangt die Person den Berufsabschluss staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ staatlich geprüfter Sozialassistent.

Werden die Prüfungen an der Fachschule Sozialpädagogik erfolgreich bestanden, erlangt die Person den Berufsabschluss staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher.

Informationen des Kultusministeriums zur Nichtschülerprüfung Sozialpädagogische Assistent*in

Informationen des Kultusministeriums zur Nichtschülerprüfung Erzieher*in

§§19-21 der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Weitere Fragen: Regionales Landesamt für Bildung und Schule.