Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz ist in Niedersachsen der erste Schritt, um Erzieher*in zu werden. Sozialpädagogische Assistent*innen sind für die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen qualifiziert. Einsatzorte können beispielsweise Krippen, Kindergärten oder Horte sein. Dort sind sie in der Regel als Assistenzkräfte oder sogenannte „Zweitkräfte“ beschäftigt. Mit dem Berufsabschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht. Durch die zusätzliche Belegung spezieller Kurse besteht zudem die Möglichkeit, während der Ausbildung auch die Fachhochschulreife zu erlangen.
Tipp: In dieser Broschüre des Nds. Kultusministeriums finden Sie Informationen zu Möglichkeiten des Quereinstiegs in die Ausbildung.
Sie benötigen mindestens einen Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss. Ein gleichwertiger Abschluss kann auch durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden (ob Ihr Ausbildungsabschluss diesen Bildungsabschluss beinhaltet, können Sie auf Ihrem Abschlusszeugnis sehen).
Tipp: Sie erfüllen diese Zugangsvoraussetzung noch nicht? Es gibt Wege, um diese zu erreichen.
In Vollzeit: 2 Jahre
In Teilzeit: In der Regel 3 Jahre (hier gibt es Unterschiede zwischen den Berufsfachschulen). Eine Ausbildung in Teilzeit ist an vielen Berufsfachschulen in Niedersachsen möglich. Die einzelnen Schulen geben Ihnen Auskunft darüber.
Ausnahme: Einstieg direkt ins zweite Jahr der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz
- Sie haben die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik abgeschlossen?
- Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife)?
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung (durch Bundes- oder Landesrecht anerkannt, egal in welchem Berufszweig)?
- Sie sind Kinderpfleger*in und haben den Realschulabschluss?
- Sie haben den Realschulabschluss plus eine abgeschlossene Qualifizierung in der Kindertagespflege?
- im Umfang von 160 Stunden mit Berufserfahrung als Tagespflegeperson (3 Jahre mit mindestens 19,5 Stunden/Woche)
- im Umfang von 400 Stunden mit Berufserfahrung als Tagespflegeperson (1 Jahr mit mindestens 19,5 Stunden/Woche)
Dann können Sie von der aufnehmenden Berufsfachschule direkt in die zweite Klasse der Ausbildung versetzt werden. In einem Aufnahmegespräch müssen Sie davon überzeugen, dass bei Ihnen der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist, ohne dass Sie dafür die erste Klasse der Berufsfachschule absolvieren müssen.
Siehe hierzu:
Liste der Berufsfachschulen mit Möglichkeit des Einstiegs ins zweite Jahr
Anlage 4, Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) Absätze (1), (8)
Broschüre: Ausbildungswege und Quereinstiege in die Niedersächsische Erzieher*innenausbildung
Ausnahme: Abschluss der Ausbildung über Nichtschülerprüfung
In Niedersachsen gibt es unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, den Berufsabschluss Sozialpädagogische Assistenz (und den Berufsabschluss Erzieher*in) über eine „Nichtschülerprüfung“ zu erreichen.
Nähere Informationen zur Nichtschülerprüfung
Zumeist beginnen die Ausbildungen zum August jeden Jahres. Aber auch im Februar können vereinzelt Ausbildungsgänge beginnen. Informieren Sie sich bitte direkt bei den Fachschulen für Sozialpädagogik. Anmeldeschluss für den Ausbildungsbeginn im August ist in der Regel Ende Februar!
Die Ausbildung findet an einer Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistent/in statt. Es gibt Schulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Der Abschluss ist gleichermaßen anerkannt.
In der Liste der öffentlichen Berufsfachschulen (Seite 34) finden Sie die BFS Sozialpädagogische Assistenz. Die Ausbildung ist hier kostenfrei.
In der Liste der Berufsfachschulen in privater Trägerschaft (Seite 7) finden Sie die BFS Sozialpädagogische Assistenz. Hier wird z.T. noch ein Schulgeld erhoben. Dies kann man sich erstatten lassen.
Neben dem schulischen Teil beinhaltet die Ausbildung auch Praxisphasen. Diese finden in geeigneten Einrichtungen statt und umfassen insgesamt mindestens 600 Zeitstunden. Die Einteilung der Praxisphasen während der Ausbilung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachschule. Die Erfahrungen im Praktikum sind sehr wichtig für die Ausbildung.
Siehe hierzu: Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
Schulkosten:
In öffentlichen Berufsfachschulen wird keine Gebühr (Schulgeld) für den Besuch erhoben. Die Berufsfachschulen in freier Trägerschaft sind für Ausbildungsgänge die zum 01.08.2019 begonnen haben, ebenfalls gebührenfrei.
Lebensunterhalt:
Während der Ausbildung kann unter Umständen BAföG bezogen werden. Um herauszubekommen, ob eine individuelle Förderung durch BAföG für Sie möglich wäre, informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Kommunalen Ausbildungsamt.